
Was gilt ab Schuljahr 2026/27?
VGS-Betreuung
Vorgabe ist: Rechtsanspruch auf 5-stündige Betreuung von Grundschulkindern an Schultagen (außer an Zeugnisausgabetagen). Dieses kostenlose Angebot ist bereits eingerichtet. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr.Ganztagsbetreuung 2026
Vorgabe ist: Rechtsanspruch auf 8-stündige Betreuung von Grundschulkindern bei maximal 40 Schließtagen (außer an Zeugnisausgabetagen; aufsteigend mit dem ersten Schuljahr ab 2026/27).| Aufgabe | Schule | Träger der öffentlichen Jugendhilfe |
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| hier sind die Bedingungen durch Vorschriften bereits geklärt | hier sind die Bedingungen und Vorgaben noch nicht vollständig geklärt | |
| Betreuung an Unterrichtstagen | bis maximal 8 Stunden bis maximal 5 Tage / Woche kostenfrei | nach dem Unterricht an Halbtagsschulen nach dem Unterricht an Ganztagsschulen entweder mit Schule (dann nach den Bedingungen links) oder anstatt der Schule (dann nach Hortbedingungen) Gebühren möglich |
| Betreuung über 8 Stunden hinaus | nicht vorgesehen | nach Hortbedingungen möglich Gebühren möglich |
| Betreuung an Ferientagen | nicht vorgesehen | noch keine allgemeinen Vorgaben Gebühren möglich |
Lösungen bei uns
VGS-Betreuung: über die Unterrichtszeit hinaus bieten wir die VGS-Betreuung im schultäglichen Zeitfenster von 07:45 - 12:45 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich und für ein Schuljahr bindend. Das Angebot ist kostenfrei. Die Anmeldung wird ab Februar möglich sein. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr.
Plus-Betreuung: über die Unterrichtszeit (Mo-Do 08:00 - 15:30, Fr 08:00-12:45) hinaus bieten wir die Plus-Betreuung im schultäglichen Zeitfenster von Montag bis Freitag jeweils von 07:45 - 15:45 Uhr an. Das Angebot ist kostenfrei. Ein warmes Mittagessen ist kostenpflichtig bei unserem Caterer bestellbar. Eine Anmeldung ist erforderlich und für ein Schuljahr bindend. Die Anmeldung wird ab Februar möglich sein.
Hinweise
1) Nur an voll gebundenen Ganztagsschulen ist es möglich, a) die Angebote zu garantieren, b) den Schultag kindgerecht zu gestalten (Rhythmisierung) und c) die außerunterrichtlichen Angebote inhaltlich und personell mit dem Unterricht zu verknüpfen. Unser Ganztag ist damit im Premiumsegment zu verorten.
2) Weitere Angebote (über 8 Zeitstunden hinaus, Ferienbetreuung) sind über die Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihr Anliegen kund zu tun - bitte füllen Sie das Formblatt Interessenbekundung aus und senden Sie es an .
Schritt 1
Infostunde zum letzten Jahr vor der Einschulung - wir bringen Eltern, der künftigen Erstis auf den aktuellen Informationsstand und informieren über wichtige Termine am 19.11.2025, 16:00 Uhr, Musikraum.Da wir eine Ganztagsschule sind, steht für jedes angemeldete Kind ein Ganztagsplatz zur Verfügung. Der Halbtag ist ein Sonderfall. Die Anmeldung zum Halbtag erfolgt in der Zeit vom 01.-18.12. mit dem Formblatt , das an dieser Stelle freigegeben wird. Die Halbtagsplätze werden am 18.12.2025 vergeben und die Eltern anschließend benachrichtigt (siehe auch Hinweise unten).
Ausnahmeanträge zur Beschulung an einem anderen Ort sind erst im 2ten Schulhalbjahr - also ab dem 04.02.2026 - möglich.
Schritt 2
"Flexkind" - Abgabe der Mitteilung zur Flexiblisierung der Einschulung bis 30.04.2026 (Formblatt wird rechtzeitig verfügbar sein). Ab dem 01.05. nehmen wir die Rechtsgeschäfte zum neuen Schuljahr auf, daher sind nachträgliche Änderungen in der Regel nicht möglich.Schritt 3
Infoabend zur Einschulung - wir informieren Eltern über alles, was sie noch vor der Einschulung erledigen sollten, alles rund um die Einschulung und über alles, was sie für die ersten Schultage wissen müssen: 08.06.2026, 19:00 Uhr, Musikraum und Mensa.Für alle Fragen und Mitteilungen rund um die Einschulung erreichen Sie uns direkt über
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| Was man als Eltern wissen sollte | Infos aus der Infostunde vom letzten Jahr | Im letzten Jahr vor der Einschulung |
Wir sind eine voll gebundene Ganztagsgrundschule mit Halbtagsschulzug. Daher ist die Anzahl der Klassen im Halbtagsschulzug begrenzt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Platz im Halbtagsschulzug an unserer Schule. Jeweils vom 01.12. bis zum 18.12. um 12:00 Uhr im Jahr vor der Einschulung können Eltern ihr Kind für den Halbtagsschulzug anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich auf dem Formblatt der Schule mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Zahl 17 unterschreiten, wird keine Halbtagsklasse gebildet. Alle Eltern erhalten in diesem Fall am 18.12. eine Ablehnung. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten, entscheidet das Los. Das Losverfahren wird am 18.12. nach 12:00 Uhr durchgeführt. Mit Vorrang werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, wenn dadurch der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird und Eltern den Wunsch auf der Anmeldung angegeben haben. Anschließend werden alle anderen eingegangenen und zulässigen (korrektes Formblatt, fristgemäßer Eingang, erforderliche Unterschriften) Anmeldungen dreifach gefaltet in einen Lostopf gegeben und gemischt. Dann werden nacheinander Anmeldungen gezogen. Die Ziehung wird von der Schulleitung überwacht, von einer Lehrkraft durchgeführt und von der Schulsekretärin protokolliert. Die gezogenen Anmeldungen erhalten die Zusage. Die nicht gezogenen erhalten eine Ablehnung. Die Erziehungsberechtigten werden sofort im Anschluss über das Ergebnis informiert. Für eine Halbtagsklasse werden 26 Plätze vorgesehen. Eine zweite Halbtagsklasse kann eingerichtet werden, 1) wenn die Anzahl der neu zu bildenden Halbtagsschulzugklassen die des Ganztagsschulzugs nicht überschreitet und 2) wenn die Unterrichtsversorgung gewährleistet ist (alleinige Entscheidung der Schulleitung) und 3) wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl 27 überschritten hat und 4) wenn die voraussichtliche Gesamtschülerzahl des Einschulungsjahrgangs unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Klassenbildung eine weitere Klasse zulässt, ohne dass damit Einschränkungen für das Ganztagsangebot verbunden sind (ausschließliche Entscheidung der Schulleitung auf Basis der vorliegenden Zahlen). Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, entscheidet das bereits dargestellte Losverfahren.
Falls für ein bereits gezogenes Kind ein sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf festgestellt, verliert durch die Doppelzählung das jeweilig auf den letztvergebenen Platz gesetzte Kind den Anspruch auf den Halbtagsplatz. Dies gilt auch nach einer Zusage! Wird nach der Auslosung durch Wegzug oder andere Gründe ein Platz frei, wird dieser entsprechend der Reihenfolge der Ziehung vergeben.
Fällt der 18.12. auf ein Wochenende, gilt der folgende Arbeitstag.

